Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Mihaye Consulting - Tenno Solutions E-Mail: contact@tenno.cloud nachfolgend „Tenno“ genannt, und ihren Kunden. Die Leistungen von Tenno richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen sowie Personen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten insbesondere für die Nutzung der Plattform tenno.cloud, Freight Invoice Audits, Frachtkostenanalysen, historische Prüfungen, Pilotprojekte, Softwareleistungen, Datenanalysen sowie damit verbundene Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Tenno diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der auf der Plattform gewählten Leistung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: • Individuell unterzeichneter Vertrag oder angenommenes Angebot • Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung • Vertraulichkeitsvereinbarung • Diese AGB • Datenschutzerklärung Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch: • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, • Unterzeichnung eines Vertrags, • Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung, • Aktivierung eines kostenpflichtigen Accounts, • oder anderweitige eindeutige Zustimmung zur Leistungserbringung. Angebote von Tenno sind während der darin genannten Frist gültig. Fehlt eine solche Frist, bleibt ein Angebot grundsätzlich 30 Tage gültig.
Tenno unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Kontrolle von Transport- und Frachtkosten. Hierzu können insbesondere folgende Leistungen gehören: • Prüfung von Frachtrechnungen • Abgleich von Rechnungen mit Tarifvereinbarungen • Analyse von Rate Cards • Prüfung von Zuschlägen • Erkennung potenzieller Doppelverrechnungen • Analyse von Gewichten, Zonen, Services und weiteren Abrechnungsparametern • Identifikation möglicher tariflicher Abweichungen • Darstellung möglicher Einsparpotenziale • Erstellung von Audit Reports und Dashboards • Unterstützung bei der Aufbereitung von Reklamationen • historische Audits • laufende Freight Cost Controls • weitere im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungen Tenno kann zur Leistungserbringung automatisierte Systeme, regelbasierte Berechnungen, künstliche Intelligenz und externe technische Dienstleister einsetzen.
Die Qualität und Aussagekraft einer Analyse hängt wesentlich von den vom Kunden bereitgestellten Informationen ab. Tenno führt Berechnungen insbesondere auf Grundlage von: • Frachtrechnungen • Carrier-Verträgen • Tarifvereinbarungen • Rate Cards • Zonen-Tabellen • Fuel-Surcharge-Tabellen • vereinbarten Rabatten • Gültigkeitszeiträumen • Transport- und Versanddaten • ERP- oder TMS-Exporten sowie weiteren vom Kunden bereitgestellten Informationen durch. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Tenno vollständige, aktuelle und korrekte Unterlagen bereitzustellen. Tenno ist nicht verpflichtet, nicht bereitgestellte Vertragsänderungen, Nebenabreden oder individuelle Vereinbarungen selbstständig zu ermitteln.
Von Tenno identifizierte Abweichungen stellen zunächst potenzielle Abweichungen dar. Ein von Tenno berechneter Unterschied zwischen einem verrechneten und einem erwarteten Betrag bedeutet nicht automatisch, dass dem Kunden ein rechtlich durchsetzbarer Rückerstattungsanspruch zusteht. Ein Ergebnis kann insbesondere davon abhängen, ob: • sämtliche Vertragsunterlagen vollständig vorliegen, • Sondervereinbarungen bestehen, • nachträgliche Tarifänderungen vorgenommen wurden, • Ausnahmen vereinbart wurden, • der Carrier zusätzliche Leistungen erbracht hat, • oder die gelieferten Ausgangsdaten vollständig und korrekt sind. Tenno bemüht sich um eine möglichst genaue und nachvollziehbare Analyse, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass sämtliche Abweichungen erkannt werden oder dass jeder angezeigte Fall tatsächlich eine Fehlabrechnung darstellt.
Tenno garantiert insbesondere nicht: • eine bestimmte Höhe an gefundenen Abweichungen, • eine bestimmte Einsparquote, • eine bestimmte Rückerstattung, • die Anerkennung einer Reklamation durch einen Carrier, • oder einen bestimmten zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Als „Confirmed Recovery“ oder vergleichbare bestätigte Rückerstattung darf ein Betrag erst bezeichnet werden, wenn die entsprechende Korrektur, Gutschrift oder Rückerstattung tatsächlich bestätigt wurde. Marketingbeispiele, Hochrechnungen, Case Studies und Einsparpotenziale stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich. Vor einer Reklamation gegenüber einem Carrier, Zurückhaltung einer Zahlung, Vertragsänderung, Kündigung eines Transportdienstleisters oder anderen wirtschaftlich relevanten Massnahme sollte der Kunde das entsprechende Ergebnis überprüfen. Tenno erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche buchhalterische Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Personen vereinbart wurde.
Tenno kann kostenlose oder vergünstigte Pilotprojekte anbieten. Ein solcher Pilot begründet keinen Anspruch auf: • einen bestimmten Umfang, • eine bestimmte Zahl gefundener Abweichungen, • eine vollständige Prüfung sämtlicher Transportkosten, • dauerhafte kostenlose Nutzung, • oder weiterführende Leistungen. Tenno kann den Umfang eines kostenlosen Piloten beispielsweise auf eine bestimmte Anzahl Sendungen, Rechnungen, Carrier oder einen bestimmten Zeitraum begrenzen. Nach Abschluss des Piloten entscheidet der Kunde frei, ob er weitere Leistungen beauftragen möchte.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere: • erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen, • korrekte Tarif- und Vertragsinformationen zu liefern, • Tenno über bekannte Sondervereinbarungen zu informieren, • geeignete Ansprechpartner bereitzustellen, • notwendige Rückfragen innerhalb angemessener Zeit zu beantworten, • und Tenno nur Daten zur Verfügung zu stellen, zu deren Weitergabe und Bearbeitung der Kunde berechtigt ist. Verzögerungen oder Fehler, die auf fehlende, verspätete oder fehlerhafte Informationen des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Tenno.
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen eigenen Daten, Dokumenten, Verträgen und Geschäftsinformationen. Der Kunde räumt Tenno für die Dauer und den Zweck der Geschäftsbeziehung das notwendige Recht ein, die bereitgestellten Informationen zu speichern, technisch zu verarbeiten, zu strukturieren, zu analysieren und soweit erforderlich an eingesetzte Auftragsbearbeiter weiterzugeben. Dieses Recht besteht ausschliesslich soweit dies zur Erbringung, Sicherung oder Unterstützung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Tenno verkauft vertrauliche Kundendaten nicht.
Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die an Tenno übermittelten Dokumente und Informationen durch Tenno bearbeiten zu lassen. Dies betrifft insbesondere: • personenbezogene Daten, • Carrier-Verträge, • vertrauliche Einkaufskonditionen, • Tarifvereinbarungen, • Geschäftsgeheimnisse, • Kundeninformationen, • Lieferantendaten, • Transportdaten. Der Kunde darf insbesondere keine Daten übermitteln, deren Weitergabe gegen gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten verstösst.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere: • Frachttarife • Carrier-Konditionen • Verträge • Einkaufspreise • Transportvolumen • Kundeninformationen • Geschäftspläne • technische Informationen • Softwarearchitekturen • Audit-Ergebnisse • Geschäftsgeheimnisse Vertrauliche Informationen dürfen nur an Mitarbeitende, Beauftragte oder technische Dienstleister weitergegeben werden, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich: • öffentlich bekannt sind, • ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, • bereits rechtmässig bekannt waren, • oder rechtmässig von einem unabhängigen Dritten bezogen wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben vorbehalten. Soweit rechtlich zulässig wird die andere Partei vor einer solchen Offenlegung informiert. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Vertragsende für fünf Jahre weiter. Geschäftsgeheimnisse werden solange vertraulich behandelt, wie sie ihrer Natur nach Geschäftsgeheimnisse darstellen.
Tenno bearbeitet personenbezogene Daten entsprechend der geltenden Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht. Soweit Tenno personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden bearbeitet, können die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung abschliessen. Tenno darf geeignete technische Dienstleister und Unterauftragsbearbeiter einsetzen. Die Einzelheiten hierzu werden, soweit erforderlich, in der Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung geregelt. Der EDÖB verlangt bei Auftragsbearbeitungen unter anderem, dass Daten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers bearbeitet werden, angemessene Sicherheitsmassnahmen bestehen und Unterauftragnehmer geregelt werden.
Tenno kann zur Dokumentenanalyse und Datenstrukturierung Systeme künstlicher Intelligenz einsetzen. Hierzu gehört insbesondere die kommerzielle API von Anthropic. Kundendaten können hierfür soweit erforderlich automatisiert verarbeitet werden. Tenno wird vertrauliche Kundendaten nicht bewusst für öffentliches Training eigener oder fremder generativer KI-Modelle bereitstellen. Automatisierte Ergebnisse können Fehler enthalten und werden deshalb entsprechend dem vereinbarten Auditprozess behandelt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Accounts dürfen nur von den dafür vorgesehenen Personen verwendet werden. Der Kunde muss Tenno unverzüglich informieren, wenn: • Zugangsdaten kompromittiert wurden, • unbefugter Zugriff vermutet wird, • oder ein Benutzer keinen Zugriff mehr erhalten soll. Tenno kann Konten vorübergehend sperren, wenn dies zum Schutz der Plattform, des Kunden oder anderer Nutzer erforderlich erscheint.
Der Kunde darf insbesondere nicht: • unbefugt auf Systeme oder Daten anderer Kunden zugreifen, • Sicherheitsmechanismen umgehen, • Schadsoftware hochladen, • die Plattform für rechtswidrige Zwecke verwenden, • automatisiert Daten aus Tenno extrahieren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt wurde, • Quellcode oder interne Plattformlogik unbefugt rekonstruieren, • oder die Plattform gezielt beeinträchtigen. Tenno kann bei schwerwiegenden Verstössen den Zugang sofort sperren.
Sämtliche Rechte an: • Software, • Quellcode, • Datenmodellen, • Berechnungslogiken, • Auditmethoden, • Benutzeroberflächen, • Designs, • Dokumentvorlagen, • Marken, • Workflows, • Know-how, • und technischen Entwicklungen verbleiben bei Tenno beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält lediglich das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das Recht, die für ihn erstellten Audit-Ergebnisse, Reports und Exporte für eigene interne geschäftliche Zwecke zu verwenden. Die zugrunde liegende Tenno-Technologie, Berechnungsarchitektur und allgemeine Audit-Methodik bleibt Eigentum von Tenno.
Tenno darf allgemeine Erkenntnisse aus der Bereitstellung der Leistungen zur Verbesserung eigener Systeme verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Kundendaten offengelegt und keine Kunden identifiziert werden. Aggregierte oder vollständig anonymisierte Erkenntnisse können für Produktverbesserung, Statistik und Entwicklung verwendet werden.
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag. Tenno kann insbesondere folgende Vergütungsmodelle vereinbaren: • Fixpreise • Projektpreise • wiederkehrende Gebühren • Softwaregebühren • Auditgebühren • erfolgsabhängige Vergütungen • oder Kombinationen daraus. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern und Abgaben, soweit solche anfallen.
Eine Erfolgsvergütung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbart wurde. Die konkrete Berechnungsgrundlage, Höhe, Messperiode und Fälligkeit ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten potenzielle oder lediglich berechnete Einsparungen nicht automatisch als tatsächlich realisierte Einsparungen.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei wiederkehrenden Leistungen kann Tenno im Voraus abrechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kann Tenno Verzugszins nach anwendbarem Schweizer Recht sowie angemessene Kosten der Forderungsdurchsetzung verlangen. Tenno kann weitere Leistungen bis zur Begleichung überfälliger Beträge aussetzen.
Der Kunde darf eigene Forderungen nur mit Forderungen von Tenno verrechnen, wenn diese von Tenno anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Von Tenno genannte Bearbeitungs- oder Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund: • fehlender Kundendaten, • Rückfragen, • Änderungen am Umfang, • technischer Probleme bei Drittanbietern, • oder höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Tenno bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert, sofern kein individuelles Service Level Agreement vereinbart wurde. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen, technische Störungen oder Ausfälle externer Anbieter zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Tenno verwendet für den Betrieb seiner Leistungen unter anderem externe Dienste wie: • Supabase • Hostinger • Anthropic sowie weitere technische Infrastruktur-Anbieter. Tenno haftet für Ausfälle externer Dienste nur im Umfang der gesetzlichen Vorschriften und soweit Tenno der betreffende Umstand zurechenbar ist.
Tenno erbringt seine Leistungen sorgfältig und nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb angemessener Frist nach deren Entdeckung melden und Tenno zunächst Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und soweit möglich zu beheben. Soweit gesetzlich zulässig besteht kein Anspruch darauf, dass eine Software oder Analyse in jeder denkbaren Kombination mit externen Datenquellen fehlerfrei funktioniert.
Tenno haftet unbeschränkt, soweit zwingendes Recht dies verlangt, insbesondere für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tenno nur für direkte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses tatsächlich an Tenno bezahlt hat. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten gilt die bis zum Ereignis tatsächlich bezahlte Vergütung. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere: • entgangener Gewinn, • entgangener Umsatz, • Produktionsausfälle, • Geschäftsunterbrechungen, • Reputationsschäden, • mittelbare Vermögensschäden, • und Ansprüche Dritter, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Tenno haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Kunde ungeprüft auf ein automatisiertes Audit-Ergebnis vertraut und darauf basierend Zahlungen zurückhält, Verträge kündigt oder andere Massnahmen ergreift.
Tenno trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Der Kunde bleibt dennoch dafür verantwortlich, soweit zumutbar eigene Kopien wichtiger Originalunterlagen aufzubewahren. Der Kunde soll Tenno keine Dokumente als einzige vorhandene Originalkopie übermitteln.
Verletzt ein Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften durch von ihm bereitgestellte Daten, unterstützt er Tenno bei der Abwehr daraus entstehender Ansprüche. Soweit gesetzlich zulässig trägt der Kunde die daraus entstehenden angemessenen Kosten, sofern die Pflichtverletzung aus seiner Verantwortung stammt.
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Einmalige Auditprojekte enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Begleichung sämtlicher Forderungen. Für wiederkehrende Leistungen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: • eine Partei wesentliche Vertragspflichten erheblich verletzt und die Verletzung trotz angemessener Frist nicht behebt, • Zahlungen erheblich überfällig sind, • eine rechtswidrige Nutzung der Plattform erfolgt, • erhebliche Sicherheitsrisiken entstehen, • oder die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar wird. Bei schwerwiegenden Sicherheits- oder Rechtsverstössen kann eine sofortige Sperrung erfolgen.
Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist die Herausgabe beziehungsweise den Export seiner verfügbaren Daten verlangen, soweit dies technisch und vertraglich vorgesehen ist. Tenno kann Kundendaten anschliessend löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen. Einzelheiten zur Löschung personenbezogener Daten können zusätzlich in der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt werden.
Tenno darf den Namen, das Logo oder konkrete Ergebnisse eines Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz, Case Study oder Marketingmaterial verwenden. Ohne Zustimmung dürfen vertrauliche Projektdaten nicht öffentlich dem Kunden zugeordnet werden.
Tenno darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeignete Mitarbeitende, Freelancer und technische Dienstleister einsetzen. Soweit diese Zugriff auf vertrauliche Daten erhalten, werden sie entsprechend ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet. Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gelten zusätzlich die Anforderungen der jeweiligen Auftragsbearbeitungsvereinbarung. Der EDÖB weist ausdrücklich darauf hin, dass Unterauftragsbearbeitung im Datenschutz geregelt und genehmigt werden muss.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag mit Tenno nur mit vorheriger Zustimmung von Tenno auf Dritte übertragen. Tenno darf Verträge im Rahmen einer Unternehmensübertragung, Umstrukturierung oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die Interessen des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen. Hierzu können insbesondere zählen: • Naturereignisse • Krieg • behördliche Massnahmen • grossflächige Internet- oder Cloud-Ausfälle • Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen • Stromausfälle • Streiks • oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse. Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich über die Situation.
Für bereits abgeschlossene einmalige Projekte gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB. Bei laufenden Diensten kann Tenno diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, Sicherheitsanforderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Werden die Rechte des Kunden wesentlich nachteilig verändert, erhält er soweit angemessen die Möglichkeit, den betroffenen laufenden Dienst vor Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.
Rechtlich relevante Mitteilungen können, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist, elektronisch erfolgen. Die vom Kunden hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse gilt als gültige Kontaktadresse.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die betreffende Bestimmung soweit zulässig durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Das Kollisionsrecht sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf werden, soweit anwendbar, ausgeschlossen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung sind, soweit gesetzlich zulässig, die zuständigen Gerichte in Basel-Stadt, Schweiz, ausschliesslich zuständig. Schweizer Prozessrecht erlaubt Unternehmen grundsätzlich, für vermögensrechtliche Streitigkeiten einen Gerichtsstand vertraglich zu vereinbaren, soweit keine zwingenden Gerichtsstände entgegenstehen.
Nebenabreden und Änderungen individueller Verträge sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Der Verzicht einer Partei auf die Durchsetzung eines Rechts in einem Einzelfall stellt keinen generellen Verzicht auf dieses Recht dar. Massgeblich ist die zum jeweiligen Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB.